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Ministerielle Bestätigung. Sogar das
Justizministerium bescheinigte Stohlhofer, dass Janks Berechnungen der Realität
entsprechen. "Aufgrund des Gutachtens der Leasing Control Jank ist es offensichtlich, dass Ihnen
die Leasinggesellschaften zu hohe Leasingentgelte vorgeschrieben haben. Diese
Frage war auch unmittelbarer Gegenstand des Verfahrens vor dem Bezirksgericht
Floridsdorf. Dabei hat die Leasinggesellschaft letztlich die Richtigkeit des Gutachtens
anerkannt", schreibt das Ministerium in Beantwortung einer Beschwerde
Stohlhofers.
Zur Einigung kam es dennoch nicht. Warum, das sehen die
streitenden Parteien freilich unterschiedlich. "Die CA Leasing und die mit ihr verbundenen Unternehmen haben bisher auf eine
Verzögerungstaktik gesetzt und sich geweigert, die richtigen Zahlen zu akzeptieren", sagt
Stohlhofer. Reinhard Scheucher, Geschäftsführer in der CA/BankAustria-Leasing-Gruppe: "Herr
Stohlhofer hat kein einziges Verfahren gegen uns gewonnen. In einem Fall haben wir auf Forderungen von 150.000 Schilling verzichtet,
aber ausschließlich aus prozess-ökonomischen Gründen." |
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Für Stohlhofer ist das wiederum nur ein weiteres Ablenkmanöver,
"daher habe ich eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien geschickt". Für den Fall, dass die von der
Anwaltskanzlei Lessiak & Partner formulierte Strafanzeige wegen Verdachts nach Paragraf
146 Strafgesetzbuch und folgende (schwerer, gewerbsmäßiger Betrug) in ein Strafverfahren
mündet, will sich Stohlhofer als Privatbeteiligter anschließen. "Das Verfahren
wurde eingestellt", erklärt freilich Reinhard Scheucher. "Davon wissen wir nichts, ich
kann es mir auch kaum vorstellen, dass man uns von so einem Schritt nicht informiert",
wundert sich dagegen Stohlhofer-Anwalt Horst Auer.
Der streitbare Elektrohändler jedenfalls lässt nicht locker: "Die
Forderungen aus dem Leasingvertrag sind überhöht, das geht sogar aus den Gerichtsakten hervor. Ich werde
jedenfalls weiterkämpfen."
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